
Fachmaturität

Im Anschluss an den Abschluss der FMS mit einem Fachmittelschul-Ausweis kann eine Fachmaturität angestrebt werden. Die Bedingungen für den Umfang und die Ausgestaltung der Fachmaturitäten sind von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) vorgegeben.
Die Fachmaturität kann nur in dem während der FMS belegten Berufsfeld erworben werden.
Fachmaturität Pädagogik:
- Besuch eines einsemestrigen Kurses an einer der FMS in Baselland oder Baselstadt
- Ergänzung der Allgemeinbildung in den Fächern Deutsch, Französisch, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Geografie
- Verfassen einer Fachmaturitätsarbeit mit Betreuung einer Lehrperson der FMS, Präsentation
- qualifizierende Abschlussprüfung
Fachmaturität Gesundheit:
- Besuch eines vierwöchigen Einführungsmoduls am BZG (Berufszentrum Gesundheit Basel)
- 24 Wochen Praktikum in einem Spital oder Heim
- Verfassen einer Fachmaturitätsarbeit mit Betreuung einer Lehrperson der FMS und BZG, Präsentation
Fachmaturität Soziales:
- 40 Wochen Praktikum, davon mindestens 12 Wochen in einer sozialen Institution
- Verfassen einer Fachmaturitätsarbeit mit Betreuung einer Lehrperson der FMS und Praktikumsbetreuung, Präsentation
Fachmaturität Kunst (Gestaltung):
- Absolvieren eines Vorkurses (z.B. Schule für Gestaltung in Basel)
- oder: Praktikum von mindestens 28 Wochen an einer Stelle, die zum Eintritt in die gewünschte Fachhochschule qualifiziert
- oder: Praktikum und eigene gestalterische Arbeit im oben genannten Umfang
- Verfassen einer Fachmaturitätsarbeit mit Betreuung einer Lehrperson der FMS und Präsentation
Fachmaturität Kunst (Musik):
- Absolvieren eines Vorkurses (Musikhochschule, Jazzschule)
- Verfassen einer Fachmaturitätsarbeit mit Betreuung einer Lehrperson der FMS und Präsentation
Die im Fachmaturitätsjahr absolvierten Praktika und Zusatzausbildungen berechtigen FachmaturandInnen, sich an den entsprechenden Fachhochschulen anzumelden.
Der Eintritt in alle Fachhochschulen ist an das Bestehen einer Eignungsprüfung geknüpft (Ausnahme Pädagogische Hochschule FHNW). Über Art und Umfang informieren die einzelnen Fachhochschulen.
Durch die Entwicklungen im Fachhochschulbereich kann es in einzelnen Fällen zu einer Abweichung von den oben erwähnten Regelungen kommen.
