Fachmaturität

Im Anschluss an den Abschluss der FMS mit einem Fachmittelschulausweis kann eine Fachmaturität angestrebt werden. Die Bedingungen für den Umfang und die Ausgestaltung der Fachmaturitäten sind von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) vorgegeben. 
Mit Fachmatur an die Uni
Seit dem Jahr 2017 können die Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität nach erfolgreichem Absolvieren einer Ergänzungsprüfung, der sogenannten Passerellen-Prüfung, an einer universitären Hochschule studieren. Diese Möglichkeit bestand bereits für Personen mit Berufsmaturität. Bis anhin mussten Fachmaturanden, die ein Universitätsstudium aufnehmen wollten, die gymnasiale Maturität nachholen bzw. die letzten beiden Jahre der gymnasialen Ausbildung absolvieren. Laut einem Communiqué hat der Bundesrat die entsprechende Verordnungsänderung beschlossen.
(Neue Zürcher Zeitung vom 10.11.16)

Die Fachmaturität kann nur in dem während der FMS belegten Berufsfeld erworben werden:

Fachmaturität Pädagogik

Besuch eines 17-wöchigen Kurses an einer der FMS in Baselland oder Baselstadt

Ergänzung der Allgemeinbildung in den Fächern Deutsch, Französisch, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Geografie

Verfassen einer Fachmaturitätsarbeit mit Betreuung einer Lehrperson der FMS, Präsentation

qualifizierende Abschlussprüfung


Fachmaturität Gesundheit

Vorbereitungsmodul am Bildungszentrum Gesundheit (BZG) und Praktikum von 24 Wochen in einem gesundheitsorientierten Betrieb
oder: integriert in der dreijährigen Ausbildung am BZG
oder: naturwissenschaftliches Praktikum

Verfassen einer Fachmaturitätsarbeit mit Betreuung einer Lehrperson der FMS und Expertise einer BZG-Lehrperson bzw. Praxisbetreuung, Präsentation


Fachmaturität Soziales

40 Wochen Praktikum, davon mindestens 12 Wochen im sozialen Bereich

Verfassen einer Fachmaturitätsarbeit mit Betreuung einer Lehrperson der FMS und der Praktikumsleitung und Präsentation


Fachmaturität Kunst (Gestaltung)

einjähriger Vorkurs in Gestaltung (z.B. an der SfG, Schule für Gestaltung in Basel)
oder: gestalterisches Praktikum von mindestens 32 Wochen

Verfassen einer Fachmaturitätsarbeit mit Betreuung einer Lehrperson der FMS und Expertise einer SfG-Lehrperson bzw. Praxisbetreuung und Präsentation



Die im Fachmaturitätsjahr absolvierten Praktika und Zusatzausbildungen berechtigen Fachmaturand/innen, sich an den entsprechenden Fachhochschulen anzumelden.

Der Eintritt in alle Fachhochschulen ist an das Bestehen einer Eignungsprüfung geknüpft (Ausnahme Pädagogische Hochschule FHNW). Über Art und Umfang informieren die einzelnen Fachhochschulen.

Durch die Entwicklungen im Fachhochschulbereich kann es in einzelnen Fällen zu einer Abweichung von den oben erwähnten Regelungen kommen.