Fachmaturität
Im Anschluss an den Abschluss der FMS mit einem Fachmittelschulausweis kann eine Fachmaturität angestrebt werden. Die Bedingungen für den Umfang und die Ausgestaltung der Fachmaturitäten sind von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) vorgegeben.
Mit Fachmatur an die Uni
Seit dem Jahr 2017 können die Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität nach erfolgreichem Absolvieren einer Ergänzungsprüfung, der sogenannten Passerellen-Prüfung, an einer universitären Hochschule studieren.
Die Fachmaturität kann nur in dem während der FMS belegten Berufsfeld erworben werden:
Fachmaturität Pädagogik
Besuch eines 17-wöchigen Kurses an einer der FMS in Baselland oder Baselstadt («FMP-Kurs»)
Ergänzung der Allgemeinbildung in den Fächern Deutsch, Französisch, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Geografie
Verfassen einer Fachmaturitätsarbeit mit Betreuung einer Lehrperson der FMS, Präsentation
qualifizierende Abschlussprüfungen
Fachmaturität Gesundheit / Naturwissenschaften
Vorbereitungsmodul am Bildungszentrum Gesundheit (BZG) und Praktikum von 24 Wochen in einem gesundheitsorientierten Betrieb
oder: integriert in der dreijährigen Ausbildung am BZG
oder: naturwissenschaftliches Praktikum
Verfassen einer Fachmaturitätsarbeit mit Betreuung einer Lehrperson der FMS und Expertise einer BZG-Lehrperson bzw. Praxisbetreuung, Präsentation
Fachmaturität Soziale Arbeit
40 Wochen Praktikum, davon mindestens 24 Wochen im sozialen Bereich
Verfassen einer Fachmaturitätsarbeit mit Betreuung einer Lehrperson der FMS und der Praktikumsleitung und Präsentation
Fachmaturität Gestaltung und Kunst
einjähriger Vorkurs in Gestaltung (z.B. an der SfG, Schule für Gestaltung in Basel)
oder: gestalterisches Praktikum von mindestens 32 Wochen
Verfassen einer Fachmaturitätsarbeit mit Betreuung einer Lehrperson der FMS und Expertise einer SfG-Lehrperson bzw. Praxisbetreuung und Präsentation
Die im Fachmaturitätsjahr absolvierten Praktika und Zusatzausbildungen berechtigen Fachmaturand:innen, sich an den entsprechenden Fachhochschulen anzumelden.
Der Eintritt in alle Fachhochschulen ist an das Bestehen einer Eignungsprüfung geknüpft (Ausnahme Pädagogische Hochschule FHNW). Über Art und Umfang informieren die einzelnen Fachhochschulen.
Durch die Entwicklungen im Fachhochschulbereich kann es in einzelnen Fällen zu einer Abweichung von den oben erwähnten Regelungen kommen.