Aufnahmebedingungen

Übertritt aus Leistungszug Sekundarschule P Kanton BL

Notendurchschnitt von mind. 4.0 in allen promotionsrelevanten Fächern und eine Punktesumme von mind. 34 aus den einfach zählenden Zeugnisnoten in den Fächern Englisch, Französisch, Biologie und Physik sowie den doppelt zählenden Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik. Die Aufnahme erfolgt definitiv, wenn die Bedingungen in beiden Zeugnissen der 3. Klasse erreicht werden und provisorisch, wenn die Bedingungen in einem der beiden Zeugnisse erreicht werden. Wer die Bedingungen in beiden Zeugnissen verpasst, kann nicht eintreten.


Übertritt aus Leistungszug Sekundarschule E Kanton BL

Notendurchschnitt von mind. 5.0 in allen promotionsrelevanten Fächern und eine Punktesumme von mind. 40 aus den einfach zählenden Zeugnisnoten in den Fächern Englisch, Französisch, Biologie und Physik sowie den doppelt zählenden Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik. Die Aufnahme erfolgt definitiv, wenn die Bedingungen in beiden Zeugnissen der 3. Klasse erreicht werden und provisorisch, wenn die Bedingungen in einem der beiden Zeugnisse erreicht werden. Wer die Bedingungen in beiden Zeugnissen verpasst, kann nicht eintreten.


Übertritt aus den Kantonen Aargau und Solothurn

Der Übertritt aus einer Sekundar- oder Bezirksschule ist kantonal geregelt, er erfolgt nach den Bedingungen des jeweiligen Wohnsitzkantons. Über die Eintrittsbedingungen aus anderen Schulen geben die Sekretariate der Gymnasien Auskunft.